Rechtsprechung
LG Darmstadt, 14.03.1977 - 13 R 241/76 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- AG Darmstadt, 19.04.1979 - 52 F 616/78
Zurückweisung eines Unterhaltsabänderungsantrags wegen geschäftsschädigenden …
Die Entscheidung im einstweiligen Anordnungsverfahren auf Abänderung des durch das Landgericht Darmstadt durch einstweilige Anordnung vom 14.3.1977 (13 R 241/76 EA I) geregelten Ehegattenunterhalts sowie die Entscheidung über das für das Abänderungsverfahren nachgesuchte Armenrecht werden ausgesetzt.dem Ehemann im Weg einstweiliger Anordnung aufzugeben, an sie monatlich im voraus, beginnend ab sofort, über die in dem Beschluß des Landgerichts Darmstadt vom 14.3.1977 (13 R 241/76 EA I) festgelegten monatlichen Unterhaltsbeiträge von 1.100,- DM hinaus weitere 550,- DM Unterhalt, also insgesamt 1.650,- DM Unterhalt zu zahlen;.